Katrin Böttger
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin

Jahresabschlusserstellung

Das Honorar für die Jahresabschlusserstellung richtet sich nach der StBVV und hier insbesondere nach den § 25 bzw. § 35 StBVV. Es kann entweder als Pauschalhonorar vereinbart oder auf Basis Ihrer im betreffenden Jahr erzielten Umsatzerlöse/ Aufwendungen und der Bilanzsumme individuell ermittelt werden.

Im Folgenden werden für Unternehmen unterschiedlicher Größe beispielhafte Honorare dargestellt. Maßgeblich sind hierbei die in § 25 bzw. § 35 StBVV dargestellten Gebühren, abhängig vom Arbeitsumfang und der Gegenstandswert der Tabelle B der StBVV.

Der Gegegenstandswert für Einnahmen-Überschussrechner nach § 25 StBVV ist der jeweils höhere Betrag, der sich aus der Summe der Betriebseinnahmen oder der Summe der Betriebsausgaben ergibt, jedoch mindestens 17.500 Euro.

Der Gegenstandswert für Bilanzierer ermittelt sich grundsätzlich nach § 35 StBVV wie folgt: 

Gegenstandswert = (Bilanzsumme + betriebliche Jahresleistung) /2                                         

Die folgenden Preisbeispiele sollen Ihnen einen ersten Eindruck der auf Sie zukommenden Kosten im Falle meiner Beauftragung vermitteln.

Das Honorar für die Jahresabschlusserstellung ermittelt sich individuell nach dem tatsächlich entstehenden Aufwand, abhängig von der Qualität der vorgelegten und vorbereiteten Finanzbuchhaltungsunterlagen und den im Rahmen der Erstellung notwendigen Zuarbeiten und Auskünfte durch das Unternehmen.

Ein konkretes schriftliches Angebot kann ich Ihnen jedoch erst nach erfolgter schriftlicher Kontaktaufnahme und Zusendung des letzten (testierten) Jahresabschlusses vorlegen. Die mir übersandten Unterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Neben den im nachfolgenden dargestellten möglichen Honoraren, möchte ich Ihnen auch kurz den Ablauf der Jahresabschlusserstellung beschreiben:

Honorarbeispiele

Aufstellung einer EÜR mit Betriebseinnahmen von TEUR 100 p.a.
Honorar zzgl. USt
835,20 €

Erstellung einer EÜR mit Kontennachweis,
inklusive Bericht und Bescheinigung des Steuerberaters über die Erstellung


Erstellung einer EÜR mit Betriebseinnahmen von TEUR 250 p.a.
Honorar zzgl. USt
1.387,20 €

Erstellung einer EÜR mit Kontennachweis,
inklusive Bericht und Bescheinigung des Steuerberaters über die Erstellung


Erstellung einer EÜR mit Betriebseinnahmen von TEUR 500 p.a.
Honorar zzgl. USt
1.884,00 €

Erstellung einer EÜR mit Kontennachweis,
inklusive Bericht und Bescheinigung des Steuerberaters über die Erstellung


Jahresabschlusserstellung Kleinstkapitalgesellschaft i.S.d. § 267a HGB
Honoar zzgl. USt
2.921,60 €

Bilanzsumme TEUR 450 und einer Jahresleistung TEUR 900, im Jahresdurchschnitt 10 Mitarbeiter

Bilanz und GuV mit Kontennachweis,
inklusive Bericht und Bescheinigung des Steuerberaters über die Erstellung


Jahresabschlusserstellung kleine KapG i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB
Honorar zzgl. USt
11.623,50 €

Bilanzsumme Mio. 7,5 EUR., Jahresleistung Mio. 15 EUR, im Jahresdurchschnitt 50 Mitarbeiter

Bilanz und GuV mit verkürztem Anhang und Kontennachweis,
inklusive Bericht und Bescheinigung des Steuerberaters über die Erstellung


Jahresabschlusserstellung mittelgroße KapG i.S.d. § 267 Abs. 2 HGB
Honorar zzgl. USt
22.709,70 €

Bilanzsumme Mio. 25 EUR und einer Jahresleistung Mio. 50 EUR, im Jahresdurchschnitt 250 Mitarbeiter

Bilanz und GuV mit Anhang und Kontennachweis,
inklusive Bericht und Bescheinigung des Steuerberaters über die Erstellung


Zusätzlich zu den ausgewiesenen Nettopreisen werden Auslagen für Post- und Telekommunikation, ggf. anfallende Fahrtkosten und Kosten für die Ausfertigung von mehr als 3 papiernen Erstellungsberichten in Rechnung gestellt.

Letzte Änderung: 28. 03. 2025

Ablauf der Jahresabschlusserstellung

Nach Rücksendung des unterzeichneten Auftragsbestätigungsschreibens werde ich zeitnah mit Ihnen einen Termin für die Erstellung des Jahresabschlusses vereinbaren.

Für die Jahresabschlusserstellung benötige ich von Ihnen ihre Finanzbuchhaltungsdaten. Diese lese ich in meine Buchhaltungssoftware ein. Ihre Buchungsstapel können Sie mir als csv-Dateien, auslesbar aus allen gängigen Buchhaltungsprogramme bzw. in Excel-Format zur Verfügung stellen.

Der Daten- und Informationsaustausch erfolgt in der Regel elektronisch über eine von der Firma Agenda bereitgestellte Plattform über die es ähnlich wie über WhatsApp möglich ist, Mitteilungen und Dokumente auszutauschen. Welche und wie viele Personen von Seiten ihres Unternehmens hier Zugang haben, legen Sie selbst fest. Der Austausch erfolgt selbstverständlich datenrechtskonform. Möglich ist auch die Nutzung einer von Ihnen bereitgestellten Plattform und ergänzend der Austausch via E-Mail.

Ein Auftakt- und Schlussgespräch kann persönlich vor Ort, telefonisch oder via Zoom, etc. stattfinden. Auf Wunsch, insbesondere bei Erstaufträgen bietet es sich auch an ein paar Tage (je nach Größe des Unternehmens) vor Ort zu verbringen, um einen ersten Eindruck zu gewinnen und Probleme oder komplexe Themen persönlich anzusprechen.

Nach Beendigung der Erstellung erhalten Sie bei Aufträgen mit Erläuterungsberichten einen elektronischen Berichtsentwurf zum Zwecke der Prüfung und Gelegenheit von ihrer Seite noch Änderungs- und Ergänzungswünsche zu äußern.

Zur Beendigung der Erstellung benötige ich dann von Ihnen noch eine unterschriebene Vollständigkeitserklärung.

Sie erhalten daraufhin sofern beauftragt ein elektronisches Leseexemplar sowie mindestens drei ausgedruckte Erstellungsberichte im Original.

Auf Wunsch nehme ich auch gern an der Sitzung des Aufsichtsrats bzw. des Vorstands zur Vorstellung des Jahresabschlusses teil.

 
 
 
 
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