Katrin Böttger
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin

Lohnbuchhaltung

Die Abrechnung ihrer Lohnbuchhaltung erfolgt grundsätzlich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Maßgeblich ist hier insbesondere § 34 StBVV.

Ein konkretes schriftliches Angebot kann ich Ihnen jedoch erst nach erfolgter schriftlicher Kontaktaufnahme übermitteln.  Bitte teilen Sie mir hierzu ihre aktuelle Arbeitnehmeranzahl sowie die Art der Beschäftigten und der Gehaltsstruktur mit (z.B. feste Monatsgehälter, geringfügig Beschäftigte, Aushilfe, Baulöhne). Die mir übersandten Unterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Honorarbeispiele

Erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten
Honorar netto pro AN
15,00 €

Ersteinrichtung: 15 EUR je Arbeitnehmer
z.B. 50 Arbeitnehmer insgesamt EUR 750 netto zzgl. USt


laufende Personalbuchhaltung Festgehalt
Honorar netto pro AN
15,00 €

monatliche Personalbuchhaltung und -Abrechnung, LSt-Anmeldung,
EUR 15 netto je Arbeitnehmer zzgl. USt und Auslagen
z.B. 50 Arbeitnehmer insgesamt EUR 750 netto zzgl. USt pro Monat, d.h. EUR 9.000 netto p.a. zzgl. USt


laufende Personalbuchhaltung variables Gehalt
Honorar netto pro AN
18,00 €

monatliche Personalbuchhaltung und -Abrechnung, LSt-Anmeldung,
EUR 18 netto je Arbeitnehmer zzgl. USt und Auslagen


Zusätzlich zu den ausgewiesenen Nettopreisen werden Auslagen für Post- und Telekommunikation, nutzungsindividuelle Agendakosten und ggf. anfallende Fahrtkosten in Rechnung gestellt.

Letzte Änderung: 28. 03. 2025

Ablauf der Personalabrechnung

Ein Wechsel der Personalabrechnung ist auch unterjährig möglich.

Ihre Stammdaten können durch die digitale Lohnschnittstelle (DLS) weitgehend elektronisch aus ihrer alten Lohnbuchhaltung übernommen werden. In jedem Fall sollten Sie die Personalabrechnungsunterlagen und Lohnlisten für Altjahre sichern und entsprechend den Vorgaben der Abgabenordnung aufbewahren.

Ihre Unterlagen: Arbeitsvertrag, Stundenzettel, etc. reichen Sie bequem entweder per (verschlüsselter) E-Mail oder online über das Unternehmensportal Agenda ein.

Nach Einpflegen ihrer Personaldaten erfolgt zunächst eine Probeabrechnung, um mögliche Fehler zu identifizieren und vor der eigentlichen Personalabrechnung zu bereinigen.

Sie erhalten für jeden Mitarbeiter die Personalabrechnung sowie die Zahlliste entweder per (verschlüsselter E-Mail) oder über die Agenda Plattform datenschutzkonform bereitgestellt.  Nach Absprache ist es auch möglich ein Mitarbeiterportal bereitzustellen, indem die Mitarbeiter ihre Lohnabrechnung selbst herunterladen können.

Die Lohnsteueranmeldung, die Meldungen zur Krankenkasse und zu den Sozialversicherungsträgern ist selbstverständlich inkludiert.

Sie erhalten zudem, sofern Sie die Finanzbuchhaltung nicht an uns ausgelagert haben, eine csv-Datei oder ein pdf-Dokument mit den Fibu-Daten zur monatlichen Lohnabrechnung, die Sie in ihr Buchhaltungsprogramm einspielen können.


 
 
 
 
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