Die Abrechnung ihrer Lohnbuchhaltung erfolgt grundsätzlich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Maßgeblich ist hier insbesondere § 34 StBVV.
Ein konkretes schriftliches Angebot kann ich Ihnen jedoch erst nach erfolgter schriftlicher Kontaktaufnahme übermitteln. Bitte teilen Sie mir hierzu ihre aktuelle Arbeitnehmeranzahl sowie die Art der Beschäftigten und der Gehaltsstruktur mit (z.B. feste Monatsgehälter, geringfügig Beschäftigte, Aushilfe, Baulöhne). Die mir übersandten Unterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Ein Wechsel der Personalabrechnung ist auch unterjährig möglich.
Ihre Stammdaten können unter Umständen elektronisch aus ihrer alten Lohnbuchhaltung übernommen werden. In jedem Fall sollten Sie die Personalabrechnungsunterlagen und Lohnlisten für Altjahre sichern und entsprechend den Vorgaben der Abgabenordnung aufbewahren.
Ihre Unterlagen: Arbeitsvertrag, Stundenzettel, etc. reichen Sie bequem online über das Unternehmensportal Agenda ein.
Nach Einpflegen ihrer Personaldaten erfolgt zunächst eine Probeabrechnung, um mögliche Fehler zu identifizieren und vor der eigentlichen Personalabrechnung zu bereinigen.
Sie erhalten für jeden Mitarbeiter die Personalabrechnung sowie das Monatslohnjournal online über die Agenda Plattform datenschutzkonform bereitgestellt. Es ist auch möglich, die Lohndokumente per Klick an die deutsche Post zu übergeben, die dann das Drucken, Kuvertieren, Frankieren und den Versand übernimmt. Hierzu entstehen Zusatzkosten von derzeit 0,85 netto je Mitarbeiter und Monat.
Die Lohnsteueranmeldung, die Meldungen zur Krankenkasse und zu den Sozialversicherungsträgern ist selbstverständlich inkludiert.
Sie erhalten zudem, sofern Sie die Finanzbuchhaltung nicht an uns ausgelagert haben, eine csv- bzw. txt-Datei zur monatlichen Lohnabrechnung, die Sie in ihr Buchhaltungsprogramm einspielen können.